
Renaissance bewährter Wohnformen
In der Genossenschaft sind die Mieter gleichzeitig Mitglieder und durch ihre
Einlagen gleichzeitig Teilhaber am Genossenschaftsvermögen. Sie erwerben kein
individuelles Wohneigentum, sondern sie erlangen ein Dauernutzungsrecht an
ihrer Wohnung.
Die Vorgaben des Mietrechts gelten auch für Bewohner von Genossenschaftswohnungen.
Zusätzlich sind sie vor Umwandlung und Spekulation geschützt.
Über die grundsätzlichen Belange der Genossenschaft bestimmt die
Generalversammlung. Dort haben alle Mitglieder unabhängig von der Höhe ihrer
Anteile gleiches Stimmrecht.
Die Arbeit der Verwaltung wird durch einen Aufsichtsrat, dessen Mitglieder
gleichzeitig Genossenschaftsmitglieder sind, und dem gesetzlichen
Prüfungsverband überwacht.